Die beiden großen Polizeigewerkschaften in Deutschland fordern strengere Vorschriften für das Filmen und Verbreiten von Videoaufnahmen bei Polizeieinsätzen. Hintergrund ist die wachsende Zahl an Videos in sozialen Netzwerken, auf denen Polizistinnen und Polizisten teils deutlich erkennbar zu sehen sind. Die Gewerkschaften sehen darin eine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Beamten.
Immer mehr Einsatzvideos im Netz
Immer häufiger landen Handyaufnahmen von Polizeieinsätzen nahezu in Echtzeit im Internet – oft ohne Kontext und unbearbeitet. Diese Videos verbreiten sich rasant auf Plattformen wie TikTok, Instagram und X (ehemals Twitter). Besonders bei Demonstrationen, Festnahmen oder hitzigen Auseinandersetzungen mit Passanten sind Kameras oft direkt dabei.
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), zeigte sich in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) besorgt:
„Das Filmen und Veröffentlichen haben Ausmaße angenommen, die man nicht mehr tolerieren darf.“
Kopelke betonte, dass es bereits klare rechtliche Vorgaben gebe, wer gefilmt werden darf – doch diese würden zu oft missachtet.
Persönlichkeitsrechte der Beamten im Fokus
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht dringenden Handlungsbedarf. Beide Organisationen weisen darauf hin, dass Polizistinnen und Polizisten das Recht am eigenen Bild haben. Sie dürften nicht ohne Zustimmung erkennbar in sozialen Medien gezeigt werden.
„Einsatzkräfte werden gezielt gefilmt, ihre Gesichter öffentlich gemacht – das kann schwerwiegende Folgen haben“, so Kopelke.
Die Gewerkschaften berichten von zunehmendem Hass im Netz, gezielten Beleidigungen und sogar Drohungen gegen Polizisten und deren Familien. Laut GdP gab es in mehreren Fällen Drohungen, die sich direkt auf verbreitete Aufnahmen bezogen.
Nach tödlichem Polizeieinsatz: Polizei warnt vor Veröffentlichung
Ein aktueller Vorfall im niedersächsischen Oldenburg hat die Debatte neu entfacht. Dort kam es kürzlich zu einem tödlichen Polizeieinsatz. Im Nachgang wurden Aufnahmen von unbeteiligten Polizisten veröffentlicht – laut Polizei rechtswidrig. Behörden warnten öffentlich vor der Weiterverbreitung solcher Bilder. Wer dagegen verstoße, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Was fordern die Polizeigewerkschaften?
Die Gewerkschaften plädieren für eine klare gesetzliche Regelung, die genau festlegt, was bei Polizeieinsätzen gefilmt und veröffentlicht werden darf – und was nicht.
„Insbesondere die Verunglimpfung, Beleidigung und öffentliche Herabwürdigung von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz muss konsequent unterbunden werden“, fordert Kopelke.
Zwar sei es laut GdP unrealistisch, kurzfristig eine Gesetzesänderung durchzusetzen, doch man erwarte mehr Unterstützung von Seiten der Innenministerien. Die Forderung: rechtlicher Beistand für betroffene Einsatzkräfte, insbesondere in Zivil- und Strafverfahren.
Die DPolG weist zudem auf ein Dilemma hin: Es sei schwer, zwischen notwendiger Transparenz staatlicher Maßnahmen und dem Schutz persönlicher Rechte der Beamten zu unterscheiden. Die öffentliche Kontrolle der Polizei sei wichtig – aber nicht um jeden Preis.
Laut deutschem Recht ist das Filmen von Polizeieinsätzen grundsätzlich erlaubt – solange keine Einsatzabläufe gestört oder Rechte Dritter verletzt werden. Auch das Veröffentlichen ist zulässig, sofern die Aufnahmen nicht identifizierbar oder verfremdet sind.